130 %-Grenze

Übersteigen die Reparaturkosten und die evtl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt (muss weiter genutzt werden) und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.