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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Sachverständigenbüro BGK

1. Geltung der Bedingungen:

Die Erstellung des Gutachtens/Schriftstücke vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung:

Der Auftrag zur Gutachtertätigkeit ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle, zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Tätigkeit, erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumenten gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht:

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen:

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro unmittelbar fällig. Bei Versand des Gutachtens, spätestens zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale zzgl. Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten- /Rechnungsnummer anzugeben.

5. Sachverständigenhonorar:

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten in Anlehnung der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar zzgl. Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN, in Anlehnung an die BVSK Tabelle 2015, kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto. zzgl. einer merkantilen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30 % wird nach Wiederbeschaffungswert abgerechnet. Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 100,00 bis 150,00 EUR pro Stunde plus Nebenkosen in Rechnung gestellt, die Abrechnung erfolgt ½ stündlich. Reparaturbestätigungen werden nach Zeitaufwand plus Nebenkosten berechnet. Nebenkosten: Nebenkostenabrechnung in Anlehnung an das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), Fahrkosten Hin- und Rückfahrt 0,60 Euro je Km inkl. Fahrzeit, Auslagenpauschale 15,00 Euro, Druckkosten 1,00 Euro je Seite in Farbe (0,50 Euro in SW), Lohn für Büro- und Hilfskräfte + 15% Gemeinkosten nach Erforderlichkeit,  Datenversand 1,50 Euro je Datensatz, Restwertermittlung über Restwertbörsen 18,00 EUR pro Börse, Ermittlungskosten auf Stundenbasis, weitere Auslagen nach Erforderlichkeit. Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Die aufgeführten Euro-Beträge stellen die Obergrenze dar, der AN kann bei den angegebenen Euro-Beträge nach unten abweichen.

Nachbesichtigungen, Reparaturbestätigungen, Rechnungsprüfungen von Werkstattrechnungen, Stellungnahmen zu Prüfberichten, Wertminderung etc.:

Gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Die für den Hauptauftrag vom AG unterschriebene Abtretungserklärung gilt für alle daraus folgenden Aufträge.

Spezialgutachten/Nebenkosten:

Die Abrechnung von Spezialgutachten erfolgt überwiegend auf Stundenbasis plus Nebenkosten. Je nach Schwierigkeitsgrad wird eine Stunde zwischen 150,00 - 200,00 EUR berechnet, die Abrechnung erfolgt ½ stündlich. Nebenkosten: siehe Punkt 5.

Classic-Data Bewertungen:

Die Gebühren werden unterteilt in Kurztaxierung, ab 150,00 EUR zzg. Neben- und Sonderkosten (gilt für PKW nach 1945 und älter als 20 Jahre, auch Motorräder außer Harley Davidson, Youngtimer (ab 170,00 Euro), Szenefahrzeuge, Vorkriegsfahrzeuge, LKW/NFZ, Sonderfahrzeuge (ab 220,00 bzw. 250,00 Euro) und Wertgutachten. Wertgutachten werden nach dem Fahrzeugwert im Zustand 1 berechnet, ab 0,7% des Wertes netto zzg. Neben- und Sonderkosten, jedoch min. 1.000,00 EUR zzg. Neben- und Sonderkosten. Fahrzeuge mit einem Wert über 150.000 EUR im Zustand 1 werden nicht über eine Kurztaxierung bewertet.

Aufträge durch Gerichte:

Werden entsprechend dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

6. Stornierung/Widerrufsrecht:

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach erfolgter Schadenaufnahme pauschal mit 100,00 € berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Bearbeitung des Auftrags wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig. Bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen hat der AG oder ein vom AG bestimmter Vertreter oder Bote eine Widerrufsbelehrung beim AN unterschrieben.

7. Gutachtenerstellung:

Das Gutachten besteht, falls nicht anders vereinbart, aus 2 Ausfertigungen, einem Original mit einem Original-Bildbericht und einem Duplikat ebenfalls mit Bildbericht. Die Fotodokumentation wird im Jpg.-Format im Sachverständigenbüro aufbewahrt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den gängigen Richtlinien. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten

8. Gutachtenversand:

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

9. Haftung:

Der AN ist verpflichtet den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Anwendbares Recht:

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Information gemäß der Verordnung der Informationspflichten für Dienstleistungserbringer:

Die notwendigen Informationen entsprechen der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung –DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.

12. Urheberrecht:

Die Urheberrechte an den Fotos, Gutachten, Bewertungen, Schriftstücke des Sachverständigen sowie an Fotodokumentations-CD´s bleiben beim erstellenden Sachverständigen. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Veröffentlichung ohne Einverständnis des erstellenden Sachverständigen wird untersagt. Eine Fotodokumentations-CD ohne Wasserzeichen in den Fotos, ist nicht möglich.

13. Kurztaxierung:

Die Classic Data®-Kurztaxierung ist ein Kurzbewertung über den Zustand des oben beschriebenen Fahrzeuges, sowie über dessen Wert. Alle Angaben und Ermittlungen beziehen sich ausschließlich auf den Tag der Besichtigung. Zu ermitteln ist der Markt-/ oder Wiederbeschaffungswert. Die Kurzbewertung ist eine grobe äußere Inaugenscheinnahme durch den oben genannten Classic Data®-Bewertungspartner. Eine technische Untersuchung des Fahrzeuges erfolgt nicht, insbesondere erfolgt keine Probefahrt, Motorenprüfung oder Verifizierung der Fahrzeughistorie. Die Kurzbewertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mängel, die bei einer detaillierten Fahrzeugüberprüfung möglicherweise erkennbar würden, können versteckt vorhanden sein. Eine detaillierte Fahrzeugüberprüfung kann zu einem anderen Wertergebnis führen. Neben der Kurzbewertung gibt es auch die Möglichkeit eines vollständigen Bewertungsgutachtens, mit intensiver Untersuchungen und mehrseitiger, umfangreicher Dokumentation. Die Kurzbewertung dient ausschließlich zur Vorlage bei einem Versicherer als Kalkulationsgrundlage zur Prämienberechnung und besitzt keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne eines Gutachtens. Die Kurzbewertung basiert auf die vom AG zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Sämtliche dem AG bekannten Mängel an dem Fahrzeug sind dem Gutachter mitzuteilen. Eine Weitergabe der Taxierung/Gutachten ist nur zulässig an den Versicherer des AG. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen, soweit keine öffentlich-rechtliche Pflicht des Auftraggebers zur Weitergabe besteht. Soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist ausschließlich der AG berechtigt, Rechte aus der Kurzbewertung abzuleiten. Eine Abtretung von dessen Ansprüchen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des AN.

14. Gerichtsstand/Schlussbestimmung:

Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des Kfz-Sachverständigenbüros, soweit rechtlich zulässig. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder ein Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Stand 05/2018

BGK Sachverständigenbüro | info@bgksv.de